Entsorgungskosten
Sorte: 500 / AVV: 170101
Natursteine, Schotter und Kies
ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 510 / AVV: 170101
Beton unbewehrt
ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 511 / AVV: 170107
Stahlbeton Kantenlänge bis
90 cm ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 513 / AVV: 170107
Stahlbeton und Beton Kanten-
länge > 90cm ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 515 / AVV: 170107
Stahlbeton und Beton mit
max. 5% Femdstoffen
auf Anfrage
Sorte: 521 / AVV: 170107
Tonstein, Dach- u. Mauerziegel, Poroton ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 533 / AVV: 50602
Asphalt-Straßenaufbruch
ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 551 / AVV: 170802
Leichtbeton, Leichtbausteine, Bimssteine ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 560 / AVV: 170107
Erdaushub mit Lehm- und / oder Tonanteilen ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 561 / AVV: 170501
Sandiger Erdaushub ohne Lehm
und Ton und ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 562 / AVV: 170501
Sandiger Erdaushub mit max. 5% Fremdstoffen (Grasnarbe)
auf Anfrage
Sorte: 563 / AVV: 170501
Mutterboden / Oberboden
auf Anfrage
Sorte: 564 / AVV: 170501
Boden durchwurzelt
auf Anfrage
Sorte: 571 / AVV: 170107
Bauschutt, frisch abgebrochen,
ohne Fremdstoffe
auf Anfrage
Sorte: 573 / AVV: 170107
Bauschutt gemischt
mit Boden
auf Anfrage
Sorte: 575 / AVV: 170107
Bauschuttgemische mit
max. 5% Fremdstoffen
auf Anfrage
Sorte: 599
Aufladen von nicht verwertbarem Material (Fehlwurf)
auf Anfrage
Sorte: 100 / AVV: 170904
Baustellenmischabfall
auf Anfrage
Sorte: 200 / AVV: 200301
Gewerbemüll / Siedlungsabfälle
auf Anfrage
Sorte: 300 / AVV: 200307
Sperrmüll / Siedlungsabfall
auf Anfrage
Sorte: 232
Grünabfall (trocken)
auf Anfrage
Sorte: 235 / AVV: 200201
Grünabfall, biologisch
abbaubare Abfälle
auf Anfrage
Sorte: 236 / AVV: 200201
Wurzel- und
Stammholz
auf Anfrage
Sorte: 400 / AVV: 2170603*
Mineralfaserabfälle KMF
Sorte: 500 / AVV: 200135
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Sorte: A1 – 3 / AVV: 150103
Altholz (Zuordnung im Regelfall)
auf Anfrage
Sorte: A4 / AVV: 170204*
Altholz (Zuordnung im Regelfall)
Sorte: A5 / AVV: 170204*
Altholz (Zuordnung im Regelfall)
Fremdstoffe sind: Lehm, Stroh, Kunststoffe, Metalle, Baustellenabfälle, Müll, Glas, Gipskarton. Bei vermischt angelieferten Materialien wird jeweils das höchste Annahmeentgelt erhoben.
Durch die Unterschrift des LKW-Fahrers und des Kontrolleurs an der Abladestelle auf dem Anlieferungsschein, ist die Materialsorte verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen der Sortennummern sind nicht möglich. Asbest- und teerhaltiges Material ist von der Annahme ausgeschlossen.
Alle zur Aufbereitung angelieferten Materialien müssen frei von Schadstoffen und Verunreinigungen sein. Die Grenzwerte der “Verwaltungsvorschrift für die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub und unbelastetem Bauschutt” (Erste VwV Erdaushub/Bauschutt) vom 11. Oktober 1992 in Verbindung mit dem Erlaß des HMfUEB vom 21.12.1992 – bzw. i.d. jeweils gültigen Fassung – müssen eingehalten werden.
Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.