Erdaushub

Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen. Dazu zählt auch Mutterboden, der jedoch nach dem Baugesetzbuch vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen ist. Erdaushub ist im objektiven Sinne kein Abfall. Seine Verwendung ist uneingeschränkt möglich.

Nicht zum Erdaushub zählen sämtliche durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigte Böden. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Zur Gruppe des Erdaushub zählt in der Regel:

  • Mutterboden
  • Grasboden
  • Lehm
  • Tonboden